GVO Gentechnisch veränderter Organismus Die Abkürzung GVO bezieht sich auf einen Organismus, der mittels Gentechnik verändert wurde. Dieser Vorgang findet hauptsächlich im Bereich der Jurisprudenz Anwendung. Juristisch
GVO Gerichtsvollzieherordnung Die Abkürzung "GVO" steht für "Gerichtsvollzieherordnung". Dabei handelt es sich um eine juristische Regelung, die die Befugnisse und Aufgaben eines Gerichtsvollziehers regelt. Der Gerichtsvollzieher ist eine Person, die im Auftrag eines Gerichts Vollstreckungsmaßnahmen durchführt, beispielsweise die Pfändung von Vermögenswerten zur Befriedigung einer Forderung. Die GVO enthält Vorschriften über das Vorgehen, die Zuständigkeiten und die Rechte und Pflichten des Gerichtsvollziehers. Juristisch
GVO Grundstücksverkehrsordnung GVO steht für "Grundstücksverkehrsordnung", eine rechtliche Bestimmung, die den Verkehr und die Übertragung von Grundstücken regelt. Sie dient dazu, den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Immobilien zu kontrollieren und zu überwachen, um eine geordnete Abwicklung von Grundstücksgeschäften sicherzustellen. Die GVO legt unter anderem Verfahrens- und Genehmigungspflichten fest, um Missbrauch und Spekulationen vorzubeugen und den öffentlichen Interessen am Grundstücksverkehr gerecht zu werden. Juristisch
GVO Gruppenfreistellungsverordnung GVO steht für "Gruppenfreistellungsverordnung" und bezieht sich auf eine juristische Regelung. Diese Verordnung ermöglicht es Gruppen von Unternehmen, gemeinsam bestimmte kartellrechtliche Vorgaben zu umgehen. Durch die GVO können Unternehmen einer bestimmten Branche beispielsweise gemeinsam Preisabsprachen treffen oder ihre Marktstellung stärken, ohne gegen geltendes Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Die Gruppenfreistellungsverordnung stellt somit eine Ausnahme von den normalen Regeln des Wettbewerbs dar und dient der Förderung von bestimmten Branchen oder Wirtschaftszweigen. Juristisch