MKSeuchV Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche Die Abkürzung MKSeuchV steht für "Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche". Diese gesetzliche Regelung dient dazu, die Ausbreitung dieser hochansteckenden Tierkrankheit einzudämmen und zu verhindern. Sie legt Maßnahmen fest, um infizierte Tiere zu isolieren, den Handel mit betroffenen Tieren einzuschränken und weitere Schutzvorkehrungen zu treffen. Die MKSeuchV ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen, um die Tiergesundheit und die Sicherheit der Nutztierhaltung zu gewährleisten. Juristisch