SEBG SE-Beteiligungsgesetz Das Kürzel SEBG steht für das "SE-Beteiligungsgesetz". Das SEBG ist ein rechtlicher Rahmen, der die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europäischen Gesellschaften (SEs) regelt. Es dient dazu, ihre Rechte in Bezug auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung zu sichern und zu stärken. Das Gesetz gewährleistet somit die Partizipation der Belegschaften in multinationalen Unternehmen, die als SEs organisiert sind. Juristisch