MarkenG Markengesetz Das Kürzel "MarkenG" steht für das Markengesetz, welches die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Marken regelt. Das Markengesetz dient dazu, Markeninhabern das alleinige Recht an der Verwendung ihrer Marke zu gewährleisten und Verletzungen dieser Rechte zu ahnden. Es legt fest, wie eine Marke geschützt und eingetragen wird, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und wie Verstöße gegen Markenrechte geahndet werden können. Das Markengesetz gilt im juristischen Kontext als maßgebende Grundlage für den Schutz von Marken im Geschäftsverkehr. Juristisch