AgNwV Verordnung über Art, Umfang und Form der erforderlichen Nachweise im Sinne des § 19 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Die Abkürzung "AgNwV" steht für die "Verordnung über Art, Umfang und Form der erforderlichen Nachweise im Sinne des § 19 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" und regelt die genauen Anforderungen an die Nachweise gemäß dem genannten Paragraphen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Juristisch