Auff. Auffassung Die Abkürzung "Auff." steht für "Auffassung". Oft verwendet im juristischen Kontext, bezieht sich diese Abkürzung auf eine individuelle Meinung, Interpretation oder Ansicht zu einem bestimmten Sachverhalt. Sie signalisiert, dass unterschiedliche Positionen möglich sind und ermöglicht dadurch eine differenzierte Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragestellungen. Juristisch