LPVG Landespersonalvertretungsgesetz Das LPVG steht für das Landespersonalvertretungsgesetz und regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretung auf Landesebene. Es legt fest, wie die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst innerhalb des jeweiligen Bundeslandes vertreten werden. Das Gesetz regelt unter anderem die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen sowie deren Aufgaben und Organisation. Juristisch