DrittelbG Drittelbeteiligungsgesetz Das DrittelbG regelt die Beteiligung von Arbeitnehmer:innen an den Aufsichtsräten von Unternehmen. Diese Regelung hat das Ziel, die Interessen der Arbeitnehmer:innen in Entscheidungsprozessen zu stärken und ihre Mitbestimmung zu fördern. Es schafft somit eine Grundlage für eine gerechtere Verteilung der Machtverhältnisse zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Juristisch