l.d.u.g. laut diktiert und genehmigt Die Abkürzung "l.d.u.g." steht für "laut diktiert und genehmigt". Dieser Begriff findet vor allem im juristischen Kontext Verwendung. Er kennzeichnet, dass ein Dokument oder eine Aussage mündlich diktiert wurde und nachträglich von einer befugten Person genehmigt wurde. Dieser Vermerk dient der rechtlichen Gültigkeit und dokumentiert, dass der Inhalt des Textes von einer autorisierten Quelle stammt. Juristisch