LärmVibrationsArbSchV Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Die Abkürzung "LärmVibrationsArbSchV" steht für die "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung". Diese Verordnung im juristischen Kontext legt Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmern vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz fest. Sie regelt unter anderem Grenzwerte, Schutzmaßnahmen und die Pflicht des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung und Bereitstellung von Schutzkleidung. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung hat das Ziel, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Juristisch