KostVfg. Kostenverfügung Die Abkürzung "KostVfg" steht für "Kostenverfügung" und wird häufig im juristischen Kontext verwendet. Eine Kostenverfügung ist eine behördliche Anordnung oder Entscheidung, die die Kostenverteilung in einem Verfahren regelt. Dabei werden den beteiligten Parteien bestimmte Kosten auferlegt oder Kosten erstattet. Die KostVfg dient somit der Rechtsklarheit und -sicherheit im Hinblick auf die finanziellen Aspekte eines Verfahrens. Juristisch