EuRHÜbk Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen Das Kürzel EuRHÜbk steht für das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen. Dieses Übereinkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Bereichen wie Informationsaustausch, Datenerhebung und -übermittlung sowie gegenseitige Hilfe bei strafrechtlichen Ermittlungen. Das EuRHÜbk ist ein wichtiges Instrument für grenzüberschreitende Justizkooperationen und trägt zur Effizienz und Wirksamkeit strafrechtlicher Verfahren in Europa bei. Juristisch