KöR Körperschaft des öffentlichen Rechts Die Abkürzung "KöR" steht für "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Dieser Begriff wird im juristischen Kontext verwendet und bezeichnet eine rechtlich selbstständige Organisation oder Institution, die hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Körperschaften des öffentlichen Rechts können beispielsweise Universitäten, Kirchen oder öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sein. Sie sind zwar Teil des öffentlichen Sektors, aber rechtlich eigenständig und verfügen über bestimmte Rechte und Pflichten. Juristisch
K.ö.R. Körperschaft des öffentlichen Rechts K.ö.R. ist die Abkürzung für "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Diese Bezeichnung wird im juristischen Kontext verwendet, um eine Organisation oder Institution zu kennzeichnen, die mit rechtlichen Befugnissen ausgestattet ist und im öffentlichen Interesse agiert. Körperschaften des öffentlichen Rechts können beispielsweise Behörden, Universitäten oder kirchliche Einrichtungen sein. Durch diese rechtliche Einordnung erhalten sie besondere Rechte und Pflichten, die ihnen ermöglichen, ihre Aufgaben im öffentlichen Raum wahrzunehmen. Juristisch