KfBG Kriegsfolgenbreinigungsgesetz KfBG steht für Kriegsfolgenbereinigungsgesetz. Dieses Gesetz hat einen juristischen Hintergrund und bezieht sich auf die Regelung und Beseitigung der Folgen, die aus Kriegen resultieren. Es umfasst möglicherweise Maßnahmen zur Entschädigung von Kriegsopfern, zur Wiedergutmachung von Kriegsschäden oder zur Durchführung von demilitarisierenden Maßnahmen. Das KfBG zielt darauf ab, die Rechtslage nach Kriegsende zu regeln und den betroffenen Menschen und Gebieten Hilfe und Erholung zu bieten. Juristisch