RGSt Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Die Abkürzung RGSt. steht für "Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen" und bezieht sich auf eine amtliche Sammlung von Urteilen des deutschen Reichsgerichts in strafrechtlichen Angelegenheiten. In diesen Entscheidungen werden Rechtsgrundlagen und Richtlinien für strafrechtliche Verfahren festgelegt und dienen als wichtige Referenz für Juristen bei der Auslegung und Anwendung des Strafrechts. Juristisch