KDVG Kriegsdienstverweigerungsgesetz Das KDVG steht für das Kriegsdienstverweigerungsgesetz. Dieses Gesetz ermöglicht es Menschen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen abzulehnen. Es gewährleistet somit das Recht auf Verweigerung des Militärdienstes und stellt sicher, dass gewissenhafte Einwände ausreichend berücksichtigt werden. Diese Gesetzgebung ist relevant im juristischen Kontext und sorgt für den Schutz der individuellen Werte und Überzeugungen. Juristisch