KartringfV Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit Die Abkürzung "KartringfV" steht für die "Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit". Diese Verordnung dient der juristischen Basis zur Eindämmung und Bekämpfung von Krankheiten, die bei Pflanzen, insbesondere Kartoffeln, auftreten können. Sie regelt die Maßnahmen und Pflichten, die bei einem Ausbruch dieser Krankheiten ergriffen werden müssen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Die KartringfV besteht aus bestimmten Regelungen und Bestimmungen, die sowohl den Schutz der Pflanzen als auch die Sicherheit der Landwirtschaft und des Pflanzenschutzes gewährleisten sollen. Juristisch