VBVG Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz VBVG steht für "Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz". Dieses Gesetz regelt die Vergütung für Vormünder und Betreuer, die für eine rechtliche Vertretung oder Betreuung von Personen eingesetzt werden. Es legt fest, welche Kosten und Aufwände durch die Vergütung abgedeckt werden und gewährleistet somit eine angemessene Entlohnung für diese wichtige Tätigkeit. Juristisch