KapESt Kapitalertragsteuer Die Abkürzung "KapESt." steht für "Kapitalertragsteuer". Dabei handelt es sich um eine Steuer, die auf bestimmte Erträge aus Kapitalvermögen erhoben wird. Diese Erträge können beispielsweise aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen entstehen. Die Kapitalertragsteuer wird direkt von den Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Juristisch