LuftBauO Bauordnung für Luftfahrtgerät Die Abkürzung LuftBauO steht für die "Bauordnung für Luftfahrtgerät". Sie regelt die gesetzlichen Vorschriften und Bauvorschriften für den Bau und den Betrieb von Luftfahrtgeräten. Die LuftBauO stellt sicher, dass die Bau- und Betriebsvorgänge dieser Geräte den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Juristisch