JugK Jugendkammer Die Abkürzung "JugK" steht für "Jugendkammer" und wird im juristischen Kontext verwendet. Eine Jugendkammer ist eine spezielle Kammer eines Gerichts, die sich auf jugendstrafrechtliche Verfahren spezialisiert hat. In einer Jugendkammer werden Straftaten von Personen unter 21 Jahren verhandelt, wobei das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Die Jugendkammer hat dabei die Aufgabe, jugendgerechte Urteile zu fällen und besondere Maßnahmen zur Resozialisierung der Jugendlichen zu ermöglichen. Juristisch