st. Rspr. Ständige Rechtsprechung Die Abkürzung "st. Rspr." steht für "Ständige Rechtsprechung" und bezieht sich auf eine kontinuierliche Linie von Entscheidungen, die von Gerichten getroffen wurden und als eine Art Präzedenzfall oder Richtlinie dienen. Diese Rechtsprechung gilt als feste Grundlage für die Auslegung und Anwendung des Gesetzes in ähnlichen Fällen. Juristisch