JGH Jugendgerichtshilfe Die Abkürzung JGH steht für Jugendgerichtshilfe. Die Jugendgerichtshilfe ist eine Rechtsinstitution, die sich um jugendliche Straftäter kümmert. Sie hat die Aufgabe, den jungen Menschen bei der Bewältigung ihres Konflikts mit dem Gesetz zu helfen und sie zu resozialisieren. Die Jugendgerichtshilfe unterstützt die Jugendlichen bei der Eingliederung in die Gesellschaft und bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung erneuter Straffälligkeit. Juristisch