RGebStV Rundfunkgebührenstaatsvertrag Der RGebStV steht für den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, welcher die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren in Deutschland darstellt. Dieser Vertrag regelt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Ländern und legt die Bedingungen für die Gebührenpflicht fest. Darüber hinaus regelt der RGebStV auch die Zuständigkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und stellt sicher, dass ein qualitativ hochwertiges Programmangebot gewährleistet wird. Juristisch