IHKG Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern Die Abkürzung IHKG steht für das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. Dieses Gesetz stellt die rechtliche Grundlage für die Organisation und Aufgaben der Industrie- und Handelskammern in Deutschland dar. Es regelt unter anderem die Mitgliedschaftspflicht in den Kammern, die Finanzierung sowie die Befugnisse und Aufgaben der Kammern im Bereich der beruflichen Ausbildung, der Förderung der Wirtschaft sowie der Interessenvertretung von Unternehmen. Juristisch