HzE Hilfen zur Erziehung HzE steht für "Hilfen zur Erziehung" und bezieht sich auf Maßnahmen und Unterstützung, die gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) oder dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) angeboten werden. Diese Hilfen werden Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern in schwierigen oder belastenden Lebenssituationen zur Verfügung gestellt, um die Entwicklung und Erziehung des Kindes angemessen zu fördern. Dabei kann es sich um ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahmen handeln, die individuell auf die Bedürfnisse der Familien abgestimmt sind. Juristisch