FamGerMKindwG Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Die Abkürzung FamGerMKindwG steht für das "Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls". Dieses Gesetz dient dazu, den familiengerichtlichen Entscheidungsprozess zu erleichtern, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Es beinhaltet Maßnahmen, die ergriffen werden können, um das Kind vor möglichen Gefahren zu schützen und sicherzustellen, dass seine Bedürfnisse und Rechte gewahrt werden. Das FamGerMKindwG ist von großer Bedeutung, um in solchen Fällen angemessen handeln zu können und das Kindeswohl zu schützen. Juristisch