HoheSeeÜbkG Gesetz zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See Das HoheSeeÜbkG ist das Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens vom 29. April 1958 über die Hohe See. Das Übereinkommen regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung und den Schutz der internationalen Gewässer außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer. Das HoheSeeÜbkG konkretisiert die Bestimmungen des Übereinkommens und legt die Regelungen für die deutsche Rechtsordnung fest. Es dient als rechtliche Grundlage für den Umgang mit den Ressourcen und Aktivitäten auf hoher See, wie beispielsweise Fischerei, Schifffahrt oder Rohstoffabbau. Juristisch