OrgStrV Organstrafverfügungsverordnung Die Abkürzung "OrgStrV" steht für die "Organstrafverfügungsverordnung" und bezieht sich auf eine rechtliche Bestimmung in Österreich. Diese Verordnung ermöglicht es Strafbehörden, bei bestimmten Delikten eine Geldstrafe ohne Gerichtsverfahren zu verhängen. Das Verfahren der Organstrafverfügung dient der Einfachheit und Effizienz bei der Verfolgung von Straftaten und fördert eine schnellere Rechtsdurchsetzung. Juristisch