HeimmwV Heimmitwirkungsverordnung Die Abkürzung HeimmwV steht für "Heimmitwirkungsverordnung". Diese Verordnung regelt die Beteiligung der Bewohner von Heimen in Angelegenheiten des Heimbetriebs. Sie legt fest, dass die Bewohner das Recht haben, bei Entscheidungen, die den Betrieb des Heims betreffen, mitzuwirken und mitzubestimmen. Die HeimmwV stellt sicher, dass die Interessen der Bewohner respektiert werden und sie an der Gestaltung ihres Lebens im Heim teilhaben können. Juristisch