EuSorgeRÜbk Europäisches Sorgerechtsübereinkommen EuSorgeRÜbk ist die Abkürzung für das Europäische Sorgerechtsübereinkommen. Dieses Übereinkommen regelt die Anerkennung und Durchsetzung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder sowie die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses. Es besteht zwischen verschiedenen europäischen Ländern und erleichtert die rechtliche Handhabung von Sorgerechtsfragen über Landesgrenzen hinweg. Das EuSorgeRÜbk ermöglicht den Schutz und die Sicherstellung des Wohlergehens von Kindern in grenzüberschreitenden Sorgerechtsverfahren. Juristisch