GSZ Großer Senat für Zivilsachen GSZ steht für "Großer Senat für Zivilsachen" und ist ein Gremium des Bundesgerichtshofes. Der GSZ ist zuständig für die Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen im Bereich des Zivilrechts. Dabei entscheidet der GSZ über besonders wichtige und wegweisende Rechtsstreitigkeiten, um einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen. Durch seine Expertise trägt der GSZ maßgeblich zur Weiterentwicklung und Auslegung des Zivilrechts bei. Juristisch