FrSaftV Fruchtsaftverordnung Die Abkürzung "FrSaftV" steht für die "Fruchtsaftverordnung". Diese Verordnung regelt die Herstellung, Kennzeichnung und Qualität von Fruchtsaft sowie ähnlichen Erzeugnissen und Fruchtnektar. Sie gewährleistet den Verbraucherschutz und dient als rechtlicher Rahmen für die Produktion und den Verkauf von Fruchtsäften in Deutschland. Juristisch