GrenzAV Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete Die Abkürzung "GrenzAV" steht für die "Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete". Diese Verordnung legt die Gebiete fest, die in der Nähe der Grenze liegen und daher besonderen Regelungen und Kontrollen unterliegen. Sie dient der Sicherung der Grenzen und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Juristisch