HofV Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen HofV steht für "Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen". Diese Verordnung regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Gemeinschaft von Hofbesitzern und deren Anteilen an ungetrennten Hofräumen. Juristisch