GOBR Geschäftsordnung des Bundesrates Die Abkürzung "GOBR" steht für "Geschäftsordnung des Bundesrates". Die Geschäftsordnung regelt die Organisation und Arbeitsweise des Bundesrates, der die Länderinteressen in die Gesetzgebung auf Bundesebene einbringt. Sie legt unter anderem die Abläufe für Sitzungen, Abstimmungen und Ausschüsse fest und dient der effektiven und transparenten Arbeit des Bundesrates. Die GOBR bietet den Mitgliedern des Bundesrates eine verbindliche Grundlage für ihre Tätigkeit und gewährleistet eine strukturierte und geregelte Arbeit im parlamentarischen Prozess. Juristisch