UVEG Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz UVEG ist die Abkürzung für das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Bestimmungen und Kriterien zur Einstufung von Unfällen in die Unfallversicherung. Es legt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Schadensfall als unfallversichert gilt. Das UVEG ist somit ein zentraler Rechtsrahmen für die Behandlung und Absicherung von Unfällen im Rahmen der Unfallversicherung. Juristisch