GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU steht für "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen". Diese Grundsätze legen fest, dass Unternehmen verpflichtet sind, ihre digitalen Unterlagen so aufzubewahren und zu archivieren, dass sie jederzeit geprüft und nachvollzogen werden können. Sie dienen somit der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung und ermöglichen eine effiziente Prüfung durch Behörden oder Finanzämter. Juristisch