HRFEG Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern Das Kürzel HRFEG steht für das "Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern". Dieses Gesetz hat das Ziel, das bestehende Haushaltsrecht auf Bundesebene sowie in den Ländern weiterzuentwickeln. Es trägt dazu bei, die Haushaltsplanung, -führung und -kontrolle effizienter und transparenter zu gestalten. Das HRFEG beinhaltet verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung des Haushaltsrechts und zur Stärkung der finanziellen Stabilität von Bund und Ländern. Juristisch