GasNZV Gasnetzzugangsverordnung Die Abkürzung GasNZV steht für "Gasnetzzugangsverordnung". Diese Verordnung regelt den Zugang zu Gasnetzen und legt fest, unter welchen Bedingungen verschiedene Akteure wie Lieferanten und Netzbetreiber das Gasnetz nutzen dürfen. Sie dient der Sicherstellung eines wettbewerbsorientierten und diskriminierungsfreien Zugangs zu den Gasnetzen, um eine effiziente und preisgünstige Versorgung mit Gas zu gewährleisten. Juristisch