FGG Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Die Abkürzung FGG steht für das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dieses Gesetz regelte juristische Angelegenheiten, die freiwillig vor Gericht gebracht werden können, wie beispielsweise Adoptionen oder Vormundschaftsangelegenheiten. Das FGG wurde jedoch aufgehoben und durch das FamFG ersetzt. Juristisch