HeizölLBV Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise HeizölLBV steht für "Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise" und bezieht sich auf eine juristische Regelung. Diese Verordnung regelt die Beschränkungen der Lieferung von leichtem Heizöl während einer Versorgungskrise. Sie soll sicherstellen, dass in Zeiten eines Engpasses die vorhandenen Ressourcen gerecht und effizient genutzt werden. Juristisch