FamRMaßnErlG Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Das FamRMaßnErlG steht für das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den rechtlichen Rahmen für den Schutz und das Wohl gefährdeter Kinder zu stärken. Es soll familiengerichtliche Maßnahmen erleichtern und ermöglichen, um effektiv und zeitnah eingreifen zu können, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Durch das FamRMaßnErlG sollen somit die Interessen und Bedürfnisse der betroffenen Kinder in schwierigen familiären Situationen gewahrt werden. Juristisch