BEMA Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen BEMA steht für "Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen". Es handelt sich um eine Abkürzung, die im juristischen Kontext verwendet wird. Der BEMA dient zur Festlegung der Vergütung von zahnärztlichen Leistungen und legt somit die Honorare für Zahnbehandlungen fest. Juristisch