EuBagatellVO Europäische Bagatellverordnung Die EuBagatellVO ist die Abkürzung für die Europäische Bagatellverordnung. Diese Verordnung bezieht sich auf juristische Angelegenheiten und legt fest, dass bestimmte Vergehen oder Straftaten als geringfügig angesehen werden und somit keine schwerwiegenden Konsequenzen nach sich ziehen. Die Verordnung dient dazu, den rechtlichen Rahmen in Bezug auf Bagatelldelikte innerhalb der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und Missverständnisse oder Uneinheitlichkeiten zu vermeiden. Juristisch