DGL-VO NRW Dauergrünlanderhaltungsverordnung NRW Die Abkürzung DGL-VO NRW steht für Dauergrünlanderhaltungsverordnung Nordrhein-Westfalen. Diese Verordnung hat das Ziel, die langfristige Erhaltung von Grünlandflächen in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Sie regelt unter anderem Maßnahmen zur Förderung der Bewirtschaftung von Grünland und den Schutz vor Umwandlung in Ackerland oder andere Nutzungsformen. Die DGL-VO NRW ist ein rechtlich bindendes Instrument, das zur Erhaltung der wertvollen Grünlandflächen in der Region beiträgt. Juristisch