ErstrG Erstreckungsgesetz Das Kürzel "ErstrG" steht für das Erstreckungsgesetz. Dieses Gesetz bezieht sich im juristischen Kontext darauf, Regeln und Vorschriften auf andere Sachverhalte, Zeiträume oder Personen auszudehnen. Es dient dem Zweck, bestehende Rechtsnormen auf neue Fälle oder Bereiche anzuwenden, um eine einheitliche rechtliche Regelung zu gewährleisten. Das ErstrG ermöglicht somit eine flexiblere Anwendung des Rechts. Juristisch