ErsDiG Ersatzdienstgesetz Das ErsDiG, auch bekannt als Ersatzdienstgesetz, bezieht sich auf das Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer. Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ersatzdienst, den Kriegsdienstverweigerer ableisten können, anstatt den regulären Wehrdienst abzuleisten. Der Ersatzdienst ermöglicht es Kriegsdienstverweigerern, ihren Dienst an der Gesellschaft zu leisten, ohne eine militärische Funktion auszuüben. Juristisch