ErsatzbaustoffV Ersatzbaustoffverordnung Bei der Abkürzung ErsatzbaustoffV handelt es sich um die Ersatzbaustoffverordnung. Diese juristische Verordnung regelt die Verwendung von Ersatzbaustoffen im Bauwesen. Sie legt fest, welche Materialien als Ersatz für herkömmliche Baustoffe verwendet werden dürfen und welche Anforderungen dabei erfüllt werden müssen. Die Ersatzbaustoffverordnung hat das Ziel, den Einsatz von recycelten und ressourcenschonenden Materialien im Bauwesen zu fördern und somit nachhaltiges Bauen zu unterstützen. Juristisch