GKG Gerichtskostengesetz GKG steht für Gerichtskostengesetz. Das GKG regelt die Kosten, die im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren anfallen. Es legt beispielsweise fest, welche Gebühren für Gerichtsverfahren anfallen, wer diese Gebühren tragen muss und wie sie berechnet werden. Das Gerichtskostengesetz ist daher ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems. Juristisch
GKG Güterkontrollgesetz Das GKG steht für das "Güterkontrollgesetz". Es handelt sich um ein juristisches Gesetz, das Regelungen für die Kontrolle und Überwachung von Gütern enthält. Das Gesetz dient dazu, die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung sowie wirtschaftliche Interessen zu gewährleisten. Es legt unter anderem fest, welche Güter kontrolliert und wie sie überwacht werden müssen. Das GKG ist ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Transport und der Handhabung von Gütern. Juristisch
GkG Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit GkG steht für "Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit". Dieses Gesetz regelt die Zusammenarbeit von kommunalen Gebietskörperschaften, wie zum Beispiel Gemeinden und Landkreisen, in Deutschland. Durch die GkG können diese Gebietskörperschaften gemeinsam Aufgaben wahrnehmen und sich dabei untereinander unterstützen. Es ermöglicht somit eine effektive und effiziente Verwaltung und eröffnet den Kommunen Möglichkeiten zur Kostenersparnis und zur Bewältigung größerer Projekte. Juristisch